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FAQ

Fragen zum Studium

Für den Studiengang Digital Cultures / Digitale Kulturen ist das Akkreditierungsverfahren angestoßen und es liegt eine Ausnahmegenehmigung für die Aufnahme des Studienbetriebs ohne Akkreditierung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW vor.

Im Rahmen des laufenden Akkreditierungserfahrens kann es im Austausch mit der Gutachter*innengruppe sowie mit Expert*innen aus der Praxis noch zu kleineren Veränderungen im Studienverlaufsplan oder in der Ausgestaltung einzelner Module kommen.

Der Studiengang kann vollständig auf deutsch absolviert werden.
Studierende haben im Rahmen der Vertiefungs- und Aufbauseminare die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache zu belegen.

Die BA-Arbeit kann auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.

Der Studiengang ist an die Prüfungsordnung der philosophischen Fakultät gebunden, die die Regelungen des Hochschulgesetztes NRW umsetzt. Hiernach gibt es keine generelle Anwesenheitspflicht, für einzelne Veranstaltung kann aber eine Anwesenheitspflich festgelegt werden.

Generell gilt: Auch wenn keine Anwesenheitspflicht besteht, handelt es sich um einen Präsenzstudiengang, der auf die regelmäßige Anwesenheit und aktive Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ausgelegt ist.

Für den Studiengang sind keine Vorkenntnisse im Programmieren erforderlich. In den ersten beiden Semestern werden Grundlagen der Programmierung mit Python vermittelt. Wichtig ist die Bereitschaft, sich mit Themen rund um Programmierung, Computer und digitale Technologien auseinanderzusetzen sowie Interesse an deren Anwendung und Funktionsweise mitzubringen.

Bei weiteren Fragen hilft Ihnen die Fachstudienberatung.